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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Ta 86/08   

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https://dejure.org/2008,19785
LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Ta 86/08 (https://dejure.org/2008,19785)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.05.2008 - 10 Ta 86/08 (https://dejure.org/2008,19785)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 10 Ta 86/08 (https://dejure.org/2008,19785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine der Anordnung zum persönlichen Erscheinen nicht nachgekommenen Partei; Fristbeginn für die Einlegung eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; ZPO § 141 Abs. 3; ; ArbGG § 9 Abs. 5; ; ArbGG § 9 Abs. 5 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141 Abs. 3; ArbGG § 9 Abs. 5 Satz 3
    Aufhebung des Ordnungsgeldbeschlusses gegen nicht erschienen Partei bei allgemein gehaltener Begründung zur ungenügenden Sachkenntnis des Parteivertreters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 6 Ta 120/07

    Ordnungsgeldbeschluss: Ordnungsgeld wegen Mißachtung der Anordnung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Ta 86/08
    Entsprechende Feststellungen des Arbeitsgerichts müssen sich entweder aus der Sitzungsniederschrift oder wenigstens aus der Begründung des Beschlusses ergeben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 27/06 - Juris; Beschluss vom 23.05.2007 - 6 Ta 120/07, Juris; Beschluss vom 01.12.2006 - 8 Ta 226/06 - Juris; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 4 Ta 27/06

    Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei - Fernbleiben der geladen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Ta 86/08
    Entsprechende Feststellungen des Arbeitsgerichts müssen sich entweder aus der Sitzungsniederschrift oder wenigstens aus der Begründung des Beschlusses ergeben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 27/06 - Juris; Beschluss vom 23.05.2007 - 6 Ta 120/07, Juris; Beschluss vom 01.12.2006 - 8 Ta 226/06 - Juris; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2006 - 8 Ta 226/06

    Zu den Voraussetzungen eines Ordnungsgeldes wegen Missachtung der Anordnung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Ta 86/08
    Entsprechende Feststellungen des Arbeitsgerichts müssen sich entweder aus der Sitzungsniederschrift oder wenigstens aus der Begründung des Beschlusses ergeben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 27/06 - Juris; Beschluss vom 23.05.2007 - 6 Ta 120/07, Juris; Beschluss vom 01.12.2006 - 8 Ta 226/06 - Juris; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2014 - 21 Ta 102/14

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin -

    Es reicht vielmehr aus, wenn sich diese aus der Akte oder zumindest der Begründung des Beschlusses ergeben (LAG Rheinland-Pfalz vom 17.08.2010 - 11 Ta 156/10 -, juris; vom 29.05.2008 - 10 Ta 86/08 -.
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